Allgemeine Geschäftsbedingungen
Prestige Car Delivery
Vertragspartner:
Fabian Daniel Reinhard Jakel, handelnd unter „Prestige Car Delivery"
Am Silberbach 8, 97447 Gerolzhofen, Deutschland
E-Mail: contact@roadarc.com
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überführung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse und die damit unmittelbar verbundenen Leistungen von Prestige Car Delivery, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt.
1.2 Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese Bedingungen gelten nicht für die Beförderung eines Fahrzeugs als Frachtgut auf einem Anhänger, Abschleppfahrzeug oder Autotransporter. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
1.4 Individuell vereinbarte Regelungen des jeweiligen Auftrags haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt oder – nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden – mit der vereinbarten Leistung beginnt.
2.2 Die Auftragsbestätigung soll insbesondere das zu überführende Fahrzeug, Abhol- und Lieferort, den vorgesehenen Abholtermin oder Leistungszeitraum, die Art der Überführung, den Leistungsumfang sowie den Gesamtpreis enthalten.
2.3 Der Kunde hat alle zur Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Fahrzeug, zu dessen Standort und Zustand, zu den Übergabepersonen sowie zu zeitlichen oder örtlichen Zugangsbeschränkungen.
2.4 Änderungen oder Erweiterungen des bestätigten Auftrags bedürfen der Abstimmung. Hierdurch verursachte Mehrkosten werden dem Kunden vor ihrer Entstehung mitgeteilt, soweit dies unter den konkreten Umständen möglich und zumutbar ist.
2.5 Gegenüber Verbrauchern werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde, sie einsehen und speichern konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zugänglich und übergabebereit ist.
3.2 Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit einer für die Überführung zulässigen Kennzeichnung versehen, verkehrssicher, betriebsbereit und für die vorgesehene Strecke geeignet sein. Erforderliche Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Vollmachten, Genehmigungen und sonstige Unterlagen sind rechtzeitig bereitzustellen.
3.3 Der Kunde informiert den Auftragnehmer vor der Übernahme über sämtliche bekannten Schäden, technischen Besonderheiten oder Einschränkungen. Dies betrifft insbesondere Warnanzeigen, eingeschränkte Reichweiten, Flüssigkeitsverluste sowie Probleme mit Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Lenkung oder Antrieb.
3.4 Persönliche Gegenstände, Wertgegenstände und nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Sachen sind vor der Übergabe zu entfernen. Das Verbleiben sonstiger Gegenstände im Fahrzeug bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.
3.5 Ist der Kunde nicht Eigentümer des Fahrzeugs, sichert er zu, zur Beauftragung der Überführung und zur Übergabe des Fahrzeugs berechtigt zu sein.
4. Übernahme und Zustandsdokumentation
4.1 Bei der Übernahme und Ablieferung dürfen der äußerlich erkennbare Fahrzeugzustand, Kilometerstand und Tank- oder Ladestand in einem Übergabeprotokoll sowie durch Foto- oder Videoaufnahmen dokumentiert werden.
4.2 Die Dokumentation dient der Vertragsabwicklung und Beweissicherung. Sie stellt keine technische Untersuchung, Begutachtung oder Bestätigung der vollständigen Mangelfreiheit dar.
4.3 Verdeckte oder im Rahmen einer gewöhnlichen Sichtprüfung nicht erkennbare Schäden und technische Mängel können in der Dokumentation unberücksichtigt bleiben.
4.4 Bei einer Überführung auf eigener Achse erhöht sich der Kilometerstand um die Überführungsstrecke und gegebenenfalls um objektiv erforderliche Nebenfahrten, etwa zum Tanken, Laden, Parken oder zur sicheren Abstellung.
5. Durchführung der Überführung
5.1 Der Auftragnehmer führt die Überführung unter Berücksichtigung der Auftragsbestätigung, der gesetzlichen Vorschriften, der Verkehrslage und der erforderlichen Sorgfalt durch.
5.2 Der Auftragnehmer darf geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sorgfältig ausgewählte Kooperationspartner einsetzen. Die gesetzliche Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
5.3 Der Auftragnehmer darf die Überführung ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher oder nicht betriebsbereit ist, erforderliche Unterlagen fehlen, unrichtige wesentliche Angaben gemacht wurden oder die Durchführung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
5.4 Im Gesamtpreis enthaltene und nicht enthaltene Auslagen werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Kraftstoff, Ladestrom, Maut, Fähren, Park-, Umwelt- oder Übernachtungskosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde oder der Kunde nachträglich eine kostenverursachende Änderung beauftragt.
6. Termine und Verzögerungen
6.1 Abhol- und Lieferzeiten sind nur verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
6.2 Verkehrsbehinderungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, unvorhersehbare technische Defekte des Kundenfahrzeugs oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse können zu Verzögerungen führen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald sie erkennbar werden.
6.3 Verzögert sich die Fahrzeugübergabe aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann der hierdurch tatsächlich entstehende und angemessene Mehraufwand berechnet werden. Der Kunde wird darüber nach Möglichkeit vorab informiert.
6.4 Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
7. Pannen und notwendige Maßnahmen
7.1 Tritt während der Überführung ein technischer Defekt auf, wird der Kunde unverzüglich informiert.
7.2 Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, werden kostenpflichtige Reparatur-, Abschlepp- oder Sicherungsmaßnahmen nur nach Rücksprache mit dem Kunden veranlasst.
7.3 Ist der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar und eine sofortige Maßnahme zur Sicherung des Fahrzeugs, zur Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich, darf der Auftragnehmer die objektiv notwendigen Maßnahmen im Namen und auf Rechnung des Kunden veranlassen.
7.4 Kosten, die auf einen bereits vorhandenen technischen Mangel oder auf die Beschaffenheit des Fahrzeugs zurückzuführen sind, trägt der Kunde. Ansprüche wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
8. Preise und Zahlung
8.1 Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis. Gegenüber Verbrauchern enthält der Gesamtpreis die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige unvermeidbare Preisbestandteile. Soweit aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben wird, wird dies in Angebot und Rechnung entsprechend ausgewiesen.
8.2 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ein weitergehender, tatsächlich entstandener Verzugsschaden kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
8.4 Beauftragt eine Person die Überführung für Rechnung eines Dritten, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass ausschließlich der benannte Dritte Vertragspartner und Zahlungspflichtiger wird.
9. Stornierung und vom Kunden verursachter Leistungsausfall
9.1 Vertragliche oder gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Eine Stornierung kann insbesondere per E-Mail erklärt werden.
9.2 Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag, kann der Auftragnehmer als pauschalierten Ersatz für die regelmäßig entstehenden Planungs-, Personal-, Reise- und Ausfallkosten verlangen:
a) bei Zugang der Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: keine Pauschale;
b) bei Zugang der Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises;
c) bei Zugang der Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin: 80 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.
9.3 Kann die Überführung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht begonnen werden, nachdem der Fahrer am vereinbarten Abholort eingetroffen ist, beträgt die Schadenspauschale 100 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Fahrzeug nicht bereitsteht oder nicht auffindbar ist, Schlüssel oder notwendige Dokumente fehlen, keine berechtigte Übergabeperson anwesend ist, das Fahrzeug entgegen den Angaben nicht verkehrssicher oder betriebsbereit ist oder wesentliche Auftragsangaben unrichtig waren.
9.4 Die Pauschalen nach den Ziffern 9.2 und 9.3 werden nicht erhoben, soweit der Kunde den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.
9.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene niedrigere Betrag geschuldet.
9.6 Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Bereits gezahlte Stornopauschalen werden auf diesen Anspruch angerechnet.
9.7 Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Kapazität werden bei der Schadensberechnung berücksichtigt.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.4 Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nur, wenn ihr Verbleib vorher vereinbart und dokumentiert wurde. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Haftungsregeln entgegenstehen.
10.5 Angaben zu einem bestehenden Versicherungsschutz, zu Deckungsgrenzen und zu einer etwaigen Selbstbeteiligung werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Fahrzeugübergabe und Schadensmeldung
11.1 Der Empfänger soll das Fahrzeug bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Schäden prüfen und festgestellte Abweichungen im Übergabeprotokoll vermerken.
11.2 Bei der Übergabe nicht erkennbare Schäden sollen nach ihrer Entdeckung möglichst unverzüglich in Textform gemeldet werden. Diese Regelung begründet keine Ausschlussfrist und verkürzt keine gesetzlichen Rechte oder Verjährungsfristen.
11.3 Zur Prüfung eines Schadensfalls soll der Kunde die ihm verfügbaren geeigneten Nachweise, insbesondere Fotos, Übergabeprotokolle und eine Beschreibung des festgestellten Schadens, bereitstellen.
12. Foto- und Videoaufnahmen
12.1 Aufnahmen des Fahrzeugs dürfen angefertigt und verarbeitet werden, soweit dies zur Zustandsdokumentation, Vertragsabwicklung, Beweissicherung oder Bearbeitung eines Schadensfalls erforderlich ist.
12.2 Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Präsentationszwecken erfolgt nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung oder nach einer wirksamen Anonymisierung, durch die Personen, Kennzeichen und sonstige personenbezogene Merkmale nicht erkennbar sind.
12.3 Eine Werbeeinwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Informationen insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Prestige Car Delivery.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Prestige Car Delivery ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher einschließlich Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.